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Sprechtherapie | Sprachtherapie
Stimmtherapie

Als staatlich geprüfter Atem-, Sprech- und Stimmlehrer bin ich berechtigt, alle logopädischen Störungsbilder zu behandeln.

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Unter den folgenden Links erfährst du mehr über meine therapeutische Tätigkeit und deine Möglichkeiten hinsichtlich einer:

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Kostenübernahme

 

Leider gibt es derzeit keine Möglichkeit der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen für eine Therapie bei mir, da ich momentan nicht in einer niedergelassenen logopädischen Praxis arbeite.

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Wenn du privat versichert bist oder die Kosten selbst über-nehmen kannst, steht unserer Zusammenarbeit nichts im Wege (bspw. als Hausbesuch oder in bestimmten Fällen online).

Falls beides nicht zutrifft, melde dich gern trotzdem. Zwar kann/ möchte ich nichts versprechen, versuche aber zu helfen, soweit es mir möglich ist.

 

In jedem Fall benötigst du eine ärztliche Heilmittelverordnung, damit ich überhaupt therapeutisch aktiv werden darf.

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Bitte informiere dich unbedingt vorab bei deiner privaten Versicherung bzw. bei der Beihilfe (wichtig für Beamte), in welcher Höhe die Kosten der Therapie übernommen werden

Bitte beachte, dass die etwaige Erstattung ausschließlich in der Verantwortung der versicherten Person liegt und keine Kommunikation zwischen Therapeut und privater Krankenversicherung/Beihilfe stattfindet​

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